Rechtsprechung
OVG Hamburg, 08.07.2005 - 1 Bs 89/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs; Anforderungen an die Kriterien hinsichtlich der Bewerberauswahl; Bestehen einer Verpflichtung zum Einholen eines Gutachtens im Einstellungsverfahren; Anforderungen an die Begründung des Berufungsvorschlags; Vorliegen der ...
- Judicialis
HmbHG § 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbHG § 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 25.02.2005 - 8 E 6091/04
- OVG Hamburg, 08.07.2005 - 1 Bs 89/05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 473
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2005 - 1 Bs 89/05
Sie hat nicht gem. § 123 Abs. 1 und 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2, 294 ZPO glaubhaft gemacht, dass sie durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03-, NVwZ 2004 S. 95 f.). - OVG Hamburg, 09.10.1998 - 1 Bs 214/98
Stellenbesetzungsverfahren; Befangenheit; Kommisionsmitglied; Mitwirkung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2005 - 1 Bs 89/05
Es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, d.h. ob in der Person des einzelnen Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich eines oder mehrerer Konkurrenten angreifbar machen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.10.1998 - 1 Bs 214/98-, NordÖR 1999 S. 252 f.).
- OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 5 ME 4/22
Anzeigepflicht; Befangenheit; Berufungskommission
In diesem Sinne gilt für akademische Berufungsverfahren, dass nicht jede Form von wissenschaftlicher Zusammenarbeit oder jede (frühere) berufliche oder akademische Verbundenheit eines Mitglieds der Berufungskommission mit einem Bewerber gleichsam automatisch die Annahme der Befangenheit begründet, weil ein gewisser wissenschaftlicher oder beruflicher Kontakt im wissenschaftlichen und universitären Bereich üblich ist (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 8.7.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16).Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des konkreten Einzelfalls, d. h. es ist danach zu fragen, ob in der Person des betreffenden Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich eines Bewerbers angreifbar machen (Hamb. OVG…, Beschluss vom 9.10.1998 - 1 Bs 214/98 -, juris Rn. 3 und Beschluss vom 8.6.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.6.2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 32).
- OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21
Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen …
In diesem Sinne gilt für akademische Berufungsverfahren, dass nicht jede Form von wissenschaftlicher Zusammenarbeit oder jede (frühere) berufliche oder akademische Verbundenheit eines Mitglieds der Berufungskommission mit einem Bewerber gleichsam automatisch die Annahme der Befangenheit begründet, weil ein gewisser wissenschaftlicher oder beruflicher Kontakt im wissenschaftlichen und universitären Bereich üblich ist (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 26.5.2008 - OVG 4 S 4.08 -, S. 5 [Bl. 85/GA]; vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 8.6.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16).Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des konkreten Einzelfalls, d. h. es ist danach zu fragen, ob in der Person des einzelnen Kommissionsmitglieds individuelle Gründe vorliegen, die seine Mitwirkung hinsichtlich eines Bewerbers angreifbar machen (Hamb. OVG…, Beschluss vom 9.10.1998, a. a. O., Rn. 3 und Beschluss vom 8.6.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661
Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen
Auch Einwendungen gegen den Ablauf des hochschulinternen Vorauswahlverfahrens bei der Besetzung von Professuren können demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erhoben werden, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; vom 10.12.1999 Az. 7 ZE 99.3149; vom 6.2.1998 Az. 7 CE 97.3209; OVG NW vom 7.7.2006 Az. 6 B 848/06; OVG Hamburg vom 8.7.2005 NVwZ-RR 2006, 473; OVG SH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1996, 660; VGH Kassel vom 31.1.1977 WissR 1977, 264; a. A. Detmer, WissR 1995, 1/21 f.). - VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20
Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der …
Erforderlich ist vielmehr eine besondere kollegiale Nähe oder freundschaftliche Kontakte (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris; in diese Richtung auch OVG Hamburg, B. v. 08.07.2005 - 1 Bs 89/05 -, juris; Herrmann/Tietze, LKV 2015, 337 ff.). - VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.662
Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche …
Auch Einwendungen gegen den Ablauf des hochschulinternen Vorauswahlverfahrens bei der Besetzung von Professuren können demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erhoben werden, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; vom 10.12.1999 Az. 7 ZE 99.3149; vom 6.2.1998 Az. 7 CE 97.3209; OVG NW vom 7.7.2006 Az. 6 B 848/06; OVG Hamburg vom 8.7.2005 NVwZ-RR 2006, 473; OVG SH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1996, 660; VGH Kassel vom 31.1.1977 WissR 1977, 264; a. A. Detmer, WissR 1995, 1/21 f.).